Hallenbelegung
Hallenbelegungen in den Landkreisturnhallen
Hallenbelegungen an Wochenenden und in den Ferien müssen wegen anschließender notwendiger Hallenreinigung vom Landratsamt Ebersberg genehmigt werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Reservierungswünsche der einzelnen Vereine/Abteilungen frühzeitig und in schriftlicher Form unter Angabe genauer Daten der Geschäftsstelle des TV Markt Schwaben mitgeteilt werden. Die Geschäftsstelle koordiniert anschließend die Termine und leitet diese zur Genehmigung an das Landratsamt Ebersberg weiter. Die anfallenden Reinigungskosten müssen von den Vereinen und Abteilungen getragen werden. An Feiertagen bleiben die Landkreisturnhallen laut Nutzungsvereinbarung generell geschlossen. Die Nutzung der Turnhallen an Wochenenden beschränkt sich auf Wettkämpfe und ähnliche Veranstaltungen (Punktspielbetrieb, Turniere), d.h. regelmäßige Trainingseinheiten sind nicht gestattet.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Wochenend-Hallenbelegung für die kommenden Monate in der Übersicht: